1/6/2004

Historischer Herold


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Inhalt:

  Entstehung des Amtes
  ... und der Sinn
  ... die Titel
  Die Aufgaben des Herolds
  ... im Alltag
  ... im Turnier
  ... im Krieg
  Der Krieg
  ... als Spion
  ... in Gefahr
  ... nach der Schlacht
  Umfeld des Herolds
  Der Turniervogt


Mein Nam' ist von alters »Ehrenhold«,
mein Amt hierbei vernehmen sollt.
Äneas Sylvius beschreibt
nach der Lang', wie sind eingeleibt
vor vielen Jahren die Ehrenholden,
daß sie Fürsten und Herren sollten
besuchen durch all'ihre Grenz.
Den'soll man dann mit Reverenz
Schenk, Kleinod und Hofkleid geben,
sie befesting, herrlich z'leben,
sie sicher g'leiten und verteiding,
hart straffen, wer sie tät'beleiding.

Sinngedicht von Hans Guldenmundt, um 1550


Entstehung des Amtes

Der Sinn des Amtes

Die enge Beziehung zwischen Wappen und Herolden erklärt sich zwanglos aus der Heeresverfassung und der Art der Kriegsführung im Mittelalter. Die feudale Gesellschaft war in endlose Fehden verwickelt, die nach ritterlichem Ritual begonnen, ausgetragen und unter unschätzbaren Verlusten an Land und Vermögen beendet wurden. Jeder Teilnehmer an einem Waffengang kriegerischer oder mehr sportlicher Natur machte sich mit einem Wappen auf Schild, Helm und Banner wie auch auf der Pferdedecke kenntlich und war nur daran von anderen zu unterscheiden. Es mußte also Leute geben, die an diesen Zeichen ablesen konnten, ob man Freund oder Feind vor sich hatte. Voraussetzung hierfür war ein gutes Gedächtnis, aber auch Vertrauenswürdigkeit; eine unwahre Berichterstattung hätte katastrophale Folgen gehabt. Und da zu allen Zeiten Wissen Macht ist, bildete sich aus der jeweiligen Umgebung der Kriegsherren eine Gruppe von Personen heraus, die über diese Eigenschaften und Kenntnisse verfügten. Dabei war ihre soziale Herkunft ausnahmsweise ohne Bedeutung.

Bereits wenige Jahrzehnte nach dem Auftauchen der ersten Wappen waren sie so zahlreich geworden, daß ihre Kenntnis zum Rüstzeug der »Herolde« genannten Personen wurde, die man zwar vorher als Boten und Ausrufer von den Spielleuten und anderem fahrendem Volk nicht unterschieden hatte, aber jetzt zu Rate ziehen mußte. Zum ersten Mal ist die Anwesenheit eines Herolds bei einem Gefecht im Juli 1173 nachgewiesen: Damals bezeugt der Chronist Guillaume le Maréschal, daß ein Herold die Schlacht bei Drincourt in der Normandie beobachtet hat. Noch war das ein Einzelfall, eine Inanspruchnahme aus gegebenem Anlaß. [Zurück]


Die Titel des Amtes

Die Einrichtung des Heroldsamtes bewährte und festigte sich langsam. Immerhin weisen englische Ausgabenbelege für das Jahr 1290 auf einen »König der Herolde« in königlichem Dienst hin, und etwa vierzig Jahre danach taucht erstmals eine Amtsbezeichnung auf, wie sie später allgemein für die Herolde verwandt wurde. Ein Mann namens Andrew nannte sich zusätzlich »Norroy« (Nordkönig) zu einer Zeit, als der gemeine Mann noch keinen Familiennamen, sondern nur einen Taufnamen zu haben pflegte. Königliche Bedienstete aber wurden aus der Menge durch Amtsbezeichnungen herausgehoben, die wiederum hierarchisch gestaffelt sein konnten. Nachdem sich die Herolde aus der Gruppe des Gesindes, der Spielleute und Abendunterhalter ausgegliedert hatten, stand an ihrer Spitze ein Wappenkönig oder König der Herolde, gefolgt von den Herolden als nächster Stufe und den Persevanten. So ist es jahrhundertelang gehandhabt worden, auch noch, als die eigentliche Aufgabe der Herolde, der sie ihre öffentliche Wertschätzung verdankten, nicht mehr gestellt wurde. [Zurück]


Aufgaben des Herolds

... im Alltag

Die überaus kriegerische Lebensweise der Gesellschaft des Mittelalters wies einem Heeresbeamten Aufgaben zu, die sich nicht immer von selbst verstanden. Ein Bote mußte oft zum Diplomaten werden, der auf dem schmalen Grat zwischen Botschafter und Kundschafter als ein Vorläufer des Gesandten der Neuzeit zu gelten hat.

Worin bestand aber diese Aufgabe im einzelnen? In Frankreich ist sie innerhalb des Statuts für den Connétable (vermutlich aus dem Jahr 1309) so genau umschrieben, daß man sich ein lebendiges Bild von der Tätigkeit der damaligen Herolde machen kann. Der Connétable, dessen Amt erst 1627 durch Richelieu aufgehoben worden ist, war der Oberbefehlshaber der Heere des Königs. Die königlichen Fahnen dienten dazu, mittels ihrer Gestalt die militärische Gliederung kenntlich zu machen; die Wappenkönige, Herolde und Persevanten hatten sich um das dem Großkämmerer anvertraute Banner zu scharen.

... im Turnier

  1. Ankündigung der Turniere und Einladung zu denselben.
  2. Beurteilung der Turnierfähigkeit bei der Wappenschau und Helmteilung.
  3. Beurteilung von Waffen und Schwerten vor Eröffnung des Turniers, besonders die Schwerter, die von ihnen gezeichnet wurden.
  4. Ausrufung der Kampfgesetze vor Turnierbeginn.
  5. Bekanntgabe derjenigen, in deren Familien ein solches Vergehen gegen das Turnierrecht geschehen war, daß die Mitglieder dieser Familie zum Schlagen im Turnier ausgesetzt waren.
  6. Beobachtung der Kampfspiele hinsichtlich ordnungsgemäßer Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
  7. In Zweifelsfällen des Turniergerichts Entscheidungen über den Sieger fällen.
  8. Ausrufen der Sieger zum Empfang der Turnier-Dänke.
  9. Assistenz beim Austellen der Turnierbriefe.
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... im Krieg

Mit dem Tappert angetan, hatte er auch die angeordnete Waffenruhe zu verkünden und Botschaften an gegnerische Befehlshaber zu übermitteln, sei es, um den Kampf anzubieten, die Übergabe eines festen Platzes zu fordern, oder um Kapitulationsverhandlungen vorzuschlagen, aber auch, um Zweikämpfe zwischen Einzelpersonen aus den gegnerischen Lagern zu organisieren. Einer namhaften Entlohnung durch den Gegner, der seine Nachricht entgegennahm, durfte er gewiß sein, um so mehr, als man darauf achtete, daß er dessen Sprache beherrsche. Zurückgekehrt, durfte ein Herold über beim Gegner beobachtete Zurüstungen, etwa einen Hinterhalt, kein Wort verlieren; er mußte sogar so tun, als habe er ihn überhaupt nicht wahrgenommen. Andernfalls wäre er als Spion betrachtet worden, was mancher eidbrüchige Persevant dem Schaden seines Herrn vorgezogen haben soll. Immerhin durfte er seinem Herrn mit Ratschlägen ohne nähere Begründung nützlich sein. Der als Verfasser eines Regelbuchs für Herolde maßgeblich gewordene Herold »Sicile« begründete diese Vorschrift mit der Christenpflicht, Blutvergießen zu verhindern, einer Auffassung, die die kriegslüsternen Ritter kaum geteilt haben dürften. [Zurück]


Der Krieg

Als unfreiwilliger Spion

Vor Kriegslisten und der Übertölpelung eines zu redseligen Heroldes schreckte mancher nicht zurück; so feierten die Leute des französischen Herolds Bertrand du Guesclin, wie aus dessen Biographie hervorgeht, im Oktober 1370 so ausgiebig mit ihrem englischen »Kollegen«, der den Lagerplatz seines Herrn versehentlich ausgeplaudert hatte, daß dieser, betrunken, die Rückkehr verschlief, und die Franzosen im ersten Morgenlicht mit »niedergehaltenen Bannern« ins englische Lager schleichen konnten, um den kampfeslustigen Thomas von Granson zu überwältigen und gefangenzunehmen. Wenn der Kampf aber auf korrekte, ritterliche Weise eröffnet wurde, pflegte man vor Gefechtsbeginn neue Ritter zu schlagen, eine Zeremonie, bei der die Herolde als Zeugen anwesend zu sein hatten. Der Herold »Hennegau « beurkundete 1547, daß Kaiser Karl V. am Morgen der Schlacht bei Mühlberg Peter von Brandenburg zum Ritter geschlagen habe. Der Lohn für ein derartiges Zeugnis bestand in allen nichtmilitärischen Ausrüstungsstücken des bisherigen Knappen, die aber auch mit einer Mark Silber ausgelöst werden konnten. [Zurück]

In Gefahr

Jeder mußte sich bei bevorstehendem Kampf bewußt sein, daß er vielleicht nicht lebend davonkäme. Für diesen Fall hatten die Herolde letztwillige Verfügungen zu protokollieren und Wertsachen in Verwahrung zu nehmen, sich aber auch körperliche Merkmale ansagen zu lassen, anhand derer sie Gefallene identifizieren konnten. John Talbot, Graf von Shrewsbury, fiel 1453 in der Schlacht bei Castillon, mit der der Hundertjährige Krieg zwischen England und Frankreich beendet wurde. Sein Herold konnte ihn nur noch an einer Lücke im Gebiß erkennen, die er mit dem Finger im Mund seines durch Verletzungen und bereits begonnene Verwesung entstellten Herrn erfühlte. Rührend liest sich bei Mathieu d'Escouchy die Szene, wie der enttäuschte Herold, der den Grafen lebend, wenn auch in Gefangenschaft, anzutreffen wähnte, sich über ihn beugte und auf den Mund küßte, unter Tränen seinen vierzigjährigen Dienst als beendet erklärte und zum Zeichen dessen seinen Waffenrock auszog und auf den Leichnam legte.

Wie aber kam es dazu, daß der Herold des Grafen von Shrewsbury seinen Herrn zu identifizieren Gelegenheit fand, wenn er selbst nicht zu den Gefangenen gehörte? Herolde waren ja unbewaffnet und wurden grundsätzlich nicht gefangengenommen. Sie hatten sich unmittelbar bei Kampfbeginn von der Fahne ihres Herrn weit genug, aber nicht zu weit zu entfernen, weil sie den Kampfverlauf anhand der Wappen verfolgen und auch das Verhalten der Kämpfer oder gar Feiglinge beobachten und melden mußten. Nach Entflechtung trafen sich die Herolde beider Seiten auf dem Schlachtfeld, um gemeinsam zu entscheiden, wer der Sieger des Tages sei. Unterlegen war derjenige, aus dessen Gefolge die meisten Toten stammten. [Zurück]

Nach der Schlacht

Nach den Gefechten fiel den Herolden die umfangreiche Aufgabe zu, die an den Wappen erkennbaren Gefallenen listenmäßig zu erfassen, wozu ihnen Schreiber beigestellt wurden, und für die Bestattung zu sorgen. Wer in die Heimat überführt werden wollte, wurde dabei mit Zetteln in angehefteten Schächtelchen besonders gekennzeichnet. Dank seiner Immunität hatte der Herold auch Zugang zu den Gefangenen, aber Namen durfte er dem Sieger nicht bekanntgeben, um zu verhindern, daß dieser einen Wehrlosen im Zorn umbringe. Allerdings durfte er gegebenenfalls versichern, daß es sich um einen Edelmann handle, der standesgemäß zu behandeln sei. Der Herold hatte sich auch um die Frage des Lösegeldes zu kümmern.

Zum Zeichen eines Sieges hatten die Herolde sogleich die Fahne ihres Herrn aufpflanzen zu lassen und für die Ablieferung der Fahnen der Verlierer zu sorgen. Und da die Herolde keine kämpferischen Erfolge erringen konnten, sollten sie statt Kriegsbeute ein voll eingerichtetes Haus oder den Gegenwert in Geld erhalten. Im Jahre 1380 ließ der Graf von Buckingham die Stadt Vertus niederbrennen, weil die Einwohner ihre Häuser, auf die die Herolde Ansprüche erhoben, nicht hatten auslösen wollen. Ihr Verhalten wurde diesen Herolden übelgenommen; vielleicht waren es überhaupt solche, die das in ihr Amt gesetzte Vertrauen nicht verdient hatten. Das hohe Ansehen und die Vorrechte des Berufsstandes übten ja auch auf weniger verläßliche Personen eine Anziehungskraft aus. Daher mußten französische Wappenkönige ihren König einmal bitten, zu verbieten, daß Kaufleute sich als Herolde ausgaben, um steuerfrei zu sein. Nicht nur die Steuerfreiheit war ein Privileg der Herolde, sondern auch die ungehinderte Freizügigkeit, die ihnen weite Dienstreisen gestattete, auf denen sie ihre Kenntnisse von fremden Ländern und deren Wappen erweitern konnten. Viele hielten, was sie sahen, in Wort und Bild fest; ihnen verdanken wir die Wappensammlungen, auf denen unsere Kenntnis der mittelalterlichen Heraldik hauptsächlich beruht. Es gibt nur wenige Berichte von ernsten Zwischenfällen, aus denen die Herolde aber meist aufgrund ihrer Gewandung ungeschoren hervorgingen. Zwar hat 1524 in St. Maximin in der Provence der Pöbel einen Herold Karls V. erschlagen; die Stadt wurde aber vom erbosten Kaiser in Schutt und Asche gelegt. Umgekehrt hat Kaiser Karl V. einen französischen und einen englischen Herold, die ihm 1528 einen Fehdebrief nach Burgos zu überbringen hatten, mit einem pelzgefütterten Rock und je tausend Talern belohnt und mit einem Geleit von vierundzwanzig Bogenschützen zu sicherer Heimkehr ausgestattet. [Zurück]


Umfeld des Herolds

Turniervogt

Die Turniervögte trugen auch die Bezeichnung Turnierrichter, -könige oder Wappenkönige. Als Vertreter der "Turniergesellschaft der 4 Lande" hatten z.B. die Herzöge von Bayern, Franken und Schwabe sowie der Pfalzgraf vom Rhein diese Funktion inne. Jedes der 4 Länder stellte außerdem einen Unterturniervogt bzw. Hauptmann. Zu den Rechten und Pflichten der Turniervögte zähle, daß sie Ort und Zeit des Turniers festsetzten und dazu durch die Herolde mit einem offenen Brief einladen ließen. Sie trugen die Verantwortung für Unterkunft, Beköstigung und freies Geleit der Besucher. Zu Beginn der Kampfspiele vermerkten sie die Namen der Teilnehmer, beaufsichtigten die Wappenschau und Helmteilung. Sie wählten die Grießwärtel und Turnierknechte, legten Preise und Kampfregeln fest, entschieden über die Art der Waffen und die Anzahl der Lanze, die gebrochen, sowie der Schwertstreiche, die ausgeführt werden sollten. Im Turniergericht führten sie den Vorsitz und verkündeten das Urteil.
Nach Beendigung eines Turniers werden die für die nächste derartige Veranstaltung verantwortlichen Turniervögte gewählt und ihre Namen und Wappen auf eine Tafel gezeichnet. [Zurück]

Die Gehilfen

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Entwicklung des Heroldsamtes

Die Zahl dieser Wappenkenner war beträchtlich. Nach der kriegsgeschichtlich bedeutsamen und für die Franzosen so verlustreichen Schlacht bei Crécy 1346, bald nach Beginn des Hundertjährigen Krieges, wurde dem Sieger, König Eduard 111. von England, die Liste der gefallenen französischen Ritter überreicht. Als Boten wurden fünf Herolde abgesandt. Ihre Amtsnamen waren nach französischen Landschaften gewählt: »Valois«, »Alencon«, »Harcourt«, »Dampierre« und »Beaujeu«. Ein Jahr später muß König Johann 11. der Gute, damals noch Herzog der Normandie, vier französische Wappenkönige, einen mit adeligem und drei mit Amtsnamen, sowie einen Wappenkönig der Normandie, amtlich »Herzog der normannischen Herolde« geheißen, und einundzwanzig Herolde entlohnen. Das war nicht außergewöhnlich: 1396 war Albrecht von Bayern auf seinem Feldzug nach Friesland ebenfalls von einundzwanzig Herolden begleitet. Sicherlich wurden diese größtenteils von Fall zu Fall eingestellt. Man bot ja auch die Truppen nach Bedarf auf. Obwohl die Truppenaufbietung erst etwas später durch stehende »Banden«, ersetzt wurde, scheinen die Herolde um die Mitte des 14. Jahrhunderts ein fester Bestandteil der Hofhaltung geworden zu sein; die unbestallten Herolde gerieten dabei ins Hintertreffen.

Solange die alte Heeresfolge-Verfassung noch galt, bei der die Fürsten, ihre Bannerherren und deren fallweise aufgebotenes Lehnsgefolge an den aufgerichteten Fahnen kenntlich waren, blieben die Herolde allenthalben im Abendland unentbehrlich. Sie hatten sich stets, besonders aber in Kriegszeiten, in unmittelbarer Nähe ihres Herrn aufzuhalten und bei Tag und Nacht bereit zu sein, weswegen sie in den Zelten des Fürsten untergebracht wurden. Sollte eine fürstliche Verfügung bekannt gemacht werden, hatte der Herold seinen Wappenrock, den Tappert, anzulegen und, von einem dreimal ins Horn stoßenden Trompeter begleitet, laut und deutlich der Zuhörerschaft den vorgeschriebenen Text unverändert vorzulegen. [Zurück]


Die Organisation des Amtes

Westlich des Rheins

Der den Herolden im ganzen Abendland gezollte Respekt war unabhängig von der nicht überall gleich straffen Organisationsform ihres Amtes; westlich des Rheins herrschten weit strengere Regeln als im übrigen Europa. So erklärt sich auch die Ähnlichkeit der rheinischen Heraldik mit der westeuropäischen, insbesondere der niederländischen. Die Herolde Westeuropas hatten abgegrenzte Amtsbezirke, sogenannte Marches, die sich aus den für die Turniereinteilung geschaffenen beiden Adelsprovinzen der »Ruyers« und der »Poyers- gebildet hatten. Die »Ruyers« stellten den germanischen und die »Poyers« den gallischen Adel dar. Wie diese Namen zu erklären sind, ließ sich bis jetzt noch nicht erforschen. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts rechnete man zum Wappenkönigtum der »Ruyers« nur noch die Niederlande und andere Reichsgebiete westlich des Rheins; deren Gebräuche richteten sich ganz nach denen der »Poyers«, also der Franzosen.

Der Wappenkönig des Reiches wurde vom Herzog von Brabant und Lothier in seiner Eigenschaft als Markgraf des Heiligen Römischen Reichs ernannt, der ihn auch zu entlohnen hatte. Der als Wappenkenner berühmte Claes Heynensoen war nicht nur Herold mit dem Amtsnamen »Gelre« sondern auch Wappenkönig de ruyris. Die »sehr edle und große Mark- der »Poyers« gliederte sich in drei Turnierprovinzen: die der »Poyers«, der »Aquitanier« und der »Champagner, die geographisch aufgebaut und in zwölf Marches oder Wappenkönigreiche unterteilt waren: Ponthieu war die Chef Marche aller »Poyers«; dann folgten Flandern, Corbie, Artois, Vermandois, Innerfrankreich, Norrnandie, Anjou, Bretagne, Guyenne, Berry und Touraine (dabei das westliche Südfrankreich), Champagne (dabei Bar, beide Burgund, Savoyen, Dauphiné, Provence und Südostfrankreich). [Zurück]

Im Deutschen Reich

Im Deutschen Reich organisierte der turnierfähige, also ausreichend alteingesessene Adel sich unabhängig von den Fürsten selbst. Die Herolde der Landesfürsten hatten keine Veranlassung, sich mit Wappenkunde zu beschäftigen, da diese Fürsten zur Wappenverleihung nicht berechtigt waren und also auch kein Interesse an der Überwachung hatten. Allerdings wurden gelegentlich Herolde der Landesfürsten mit der Ausrichtung von Turnieren betraut. [Zurück]


Die Namensgebung

... in den vier Landen

Der Pfalz-Simmerische Herold Georg Rüxner berichtet in seinem damals sehr verbreiteten, aber mit den Tatsachen, insbesondere, was die Vergangenheit betrifft, sehr großzügig verfahrenden »Turnierbuch«, im Jahre 942 sei im Anschluß an das Turnier zu Rothenburg ob der Tauber beschlossen worden, die »Turniervögte« organisatorisch zu entlasten und in jedem Bezirk drei »Turniergesellschaften« zu bilden, deren Gesellschaftsvögte ein Tier oder einen Vogel, was man damals auseinanderhielt, als Abzeichen zu wählen hätten. Ein solcher Gesellschaftsvogt sollte dies Abzeichen seinem Gesellschaftsknecht anhängen und es selbst tragen, »dabei man sein Gesellschaft erkennte, und welcher von den vier Landen ein Turnierer wär, der sollt derselben Zeichen eins an seinem Hals, der Kappen oder am Hut tragen, in dem Gezirk, darinnen er gesessen, wär er ein Ritter, so sollt ers güldin oder vergült führen, wär er ein Edelmann, sollt ers ganz weiß führen und der Ehrenknecht sollt das vorder vergült und das Halbteil weiß tragen, damit sich der Adel untereinander bekennen möchte. «

So sollen die Abzeichen der Gesellschaften mit folgenden geographischen Abgrenzungen entstanden sein: Oberer Rheinstrom: Schwan, mittlerer Rheinstrom: Löwe, unterer Rheinstrom: Wind (Windhund), oberes Schwaben: Fisch und Falke, mittleres Schwaben: Steinbock, unteres Schwaben: Leithund oder Leitbracke, oberes Franken: Greif, mittleres Franken: Einhorn, niederes Franken: Esel, oberes Bayern: Bär, mittleres Bayern: Pferd, niederes Bayern: Pfau. Um 1480 bestand diese Einteilung in den Grundzügen noch, einige Abzeichen, wie die bayerischen, erscheinen nicht mehr, hinzugekommen sind andere, wie beim Rheinstrom die Gesellschaft im Wolf, auch der Steinbock, der vorher zu Schwaben gehörte. Bei den Franken kommen später auch Geräte wie Krone und Fürspang (Gürtelschnalle) vor. [Zurück]

... in Schottland

Die Regelung für die Herolde in Großbritannien spiegelt die Geschichte dieses Staates darin wieder, daß die Heroldsämter von England und von Schottland voneinander vollkommen unabhängig sind, wie ja auch die heraldischen Systeme beider Länder sich stark unterscheiden. Die schottische Heraldik bezeichnet sich selbst als die »einfachste und klarste in Europa«. Ihre Reinheit wird beobachtet von dem nach dem schottischen Wappenbild, einem Löwen, Lord Lyon, King of Arms genannten Leiter des Lyon Office, dessen Einrichtung auf das 14. Jahrhundert zurückgeht. Seine Befugnisse reichen erheblich weiter als die des englischen Heroldsamtes. Der »Lord Lyon« kann sogar das Führen von Wappen, die er nicht registriert hat, erfolgreich untersagen. Auch ihm unterstehen Persevanten und Herolde. Die Amtsnamen der Herolde sind »Marchmont«, »Rothesay« und »Albany«, die der Persevanten: »Dingwall«, »Unicorn« (Einhorn) und »Carrick«. [Zurück]

... in England

Die englischen Wappenbeamten gehörten schon vor ihrer Konstituierung als The Corporation of Kings, Heralds, and Poursuivants, kurz Heralds' College oder College of Arms, zum königlichen Haushalt und unterstehen dem Earl Marshal, dem Herzog von Norfolk. England verfügt über drei Wappenkönige: »Principal Gatter King of Arms«, der 1415 erstmals ernannt und nach dem höchsten englischen Orden, dem Hosenbandorden oder Order of the Garter, tituliert worden ist; »Norroy« für das Gebiet nördlich des Trent, und »Clarenceux« für seinen Kollegen südlich dieses Flusses. Bis 1964 gab es dreiunddreißig »Garter«, sechsundvierzig »Clarenceux,< und achtundsechzig »Norroy«. Mit Norroy ist 1943 wegen der Teilung Irlands das Wappenkönigtum von Ulster vereinigt worden.

Die Herolde erhalten die Namen von Landschaften. Achtunddreißig von ihnen trugen nacheinander den Namen »Chester«, dreiundvierzig hießen »Lancaster«, neununddreißig »Richmond«, achtundzwanzig »Somerset«, einundvierzig »Windsor«, achtunddreißig »York«. Für die Persevanten steht eine Auswahl königlicher Badges zur Verfügung. Es gab siebenundvierzig »Bluemantle« (Blauer Mantel), sechsunddreißig »Portcullis« (Fallgatter), siebenunddreißig »Rouge Croix« (Rotes Kreuz), fünfzig »Rouge Dragon« (Roter Drache). Daneben können jederzeit außerordentliche Herolde und Persevanten ernannt werden.

Das Amtsgebäude des College of Arms in der Queen Victoria Street ist älter als diese erst 1867 durchgebrochene Straße. Es wurde dem College 1555 am damaligen Derby Place zugewiesen, 1666 durch Feuer schwer beschädigt und 1677 neu errichtet. 1956 wurde es durch einen amerikanischen Stifter, Mr. Blevin Davis, mit dem herrlichen Torgitter aus dem abgebrochenen Goodrich Court, Hertfordshire, verschönert. [Zurück]


Was einen Herold sonst noch ausmacht

Wappenrollen

Wieso Wappenrollen? Die von den Herolden verlangte ausgedehnte Personenkenntnis erforderte nicht nur ein gutes Gedächtnis, sondern auch Gedächtnisstützen, also Verzeichnisse. Diese Verzeichnisse konnten nach den verschiedensten Prinzipien angelegt werden. Ein systematisches Erfassen war aber der Epoche noch recht fremd, man nahm mehr militärisch-hierarchische Einteilungen vor, erstellte Übersichten nach Gefolgschaften oder der Teilnahme an Heerschauen oder Krönungen. Doch auch andere Gesichtspunkte traten hinzu, wie die Anordnung aufgrund der Wappenbilder nach einzelnen Gegenden, dies vor allem in England, wo man auch in den folgenden Jahrhunderten dem Wappenwesen eine auffallend dogmatisch bestimmte Aufmerksamkeit widmete. [Zurück]

Die Tracht

Die militärischen Erfordernisse waren aber nicht nur Antrieb zur Listenführung, sondern sie erlegten den Herolden bestimmte Regeln für Lebensweise und öffentliches Auftreten auf, mußten sie doch als unverletzliche Personen die Reihen der Fehde- oder Kriegsgegner durchschreiten und deren Lager betreten können. Dazu gehörte eine unverwechselbare Tracht. Sie bestand aus einem Wappenrock (in diesem Falle auch Tappert genannt), wie ihn auch der Herr zu festlichen Gelegenheiten anlegte, jedoch - dies ein wesentlicher Unterschied - ohne Schwert, Dolch oder Schlagstock, immerhin aber im Getümmel über einem Ringelpanzer. Die Herolde waren also von weitem kenntlich; eine solche Tracht hat sich in Ländern, in denen die Einrichtung der Herolde noch in irgendeiner Form besteht, bis heute erhalten. [Zurück]

Geschichtsschreibung

Wegen der genauen Kenntnis aus Augenschein informierten sich die Chronisten und ihre Illustratoren über den Verlauf der oft schicksalsentscheidenden Schlachten bei den Herolden beider Seiten. Die Herolde des Verlierers begaben sich in der Regel zu dem gegnerischen Befehlshaber, beglückwünschten ihn zu dem Sieg, den Gott ihm geschenkt habe, und ersuchten ihn, Gott für die Seelen der Gefallenen um Gnade zu bitten. Darüber hinaus konnten sie dem Sieger Dienste erweisen. Nach der Schlacht von Azincourt 1415 hatte der Wappenkönig des Königs von Frankreich mit dem Amtsnamen »Montjoye« auf Befragen dem König von England, Heinrich V., zu erklären, daß er der Sieger sei und wie das Schloß in der Nähe heiße, worauf der König gemäß bestehender Sitte der Schlacht den Namen dieses Platzes erteilte. [Zurück]

Belohnung

Die Herolde oder Persevanten, die als erste eine glückliche Nachricht überbrachten, konnten damit rechnen, vom Empfänger mit seiner eigenen Kleidung entlohnt zu werden. Der sparsame König Ludwig XI. hat sich aber 1473 damit begnügt, den Persevanten, der ihm die Einnahme des Städtchens Lectoure meldete, zum Herold zu befördern. [Zurück]