Entstehung der Turniere
Die Bezeichnung Turnier
Anlass eines Turniers
Der Turnierplatz
Turnier und Kirche
Die Turnierordnung
Moralische Pflichten des Ritters
Ziel des Turniers
Glossar
Quellenverzeichnis
Hier turnieren sie, um ihren Mut zu zeigen, dort,
um Gut zu erwerben, und so mancher um nichts anderes
als um seiner Herrin willen, wieder andere
zur Übung, und jene dort allein um die Ehre.
Aus Ulrich von Lichtensteins Frauendienst 1255
Einer der frühsten Berichte über ein Turnier ist in der Neithartschen Chronik:
Es wird berichtet, daß sich im Jahre 844 das Gefolge Ludwigs des Deutschen und seines Bruders Karl in gleiche Scharen teilen, um sich im Kampf zu üben. Wohl aber vermochte zu keiner Zeit ein Heer ohne entsprechende Ausbildung einem geübten Gegner im Kampf zu wiederstehen, noch weniger ihn zu besiegen!
Die Frage ab wann Turniere Existieren ist nicht zu beantworten. Da der Übergang vom Militärmanouver zum Turnier, durch seine starke Überschneidung, nicht genau festzulegen ist. [Zurück]
Ursprünglich trug das Reiterspiel zwischen zwei Haufen die Bezeichnung Buhurt. Der Name Turnier tauchte erst im 12. Jahrhundert in Frankreich auf, und zwar für die mit stumpfen Waffen gespielte Reiterschlacht. Gottfried von Preuilly, der 1066 bei einem Turnier zu Angers ums Leben gekommen sein soll, wird der Verdienst zugeschrieben, die ersten Turnierregeln niedergeschrieben zu haben. [Zurück]
Reichstage, Krönungen, Hochzeiten, Kindtaufen, fürstliche Besuche, Belehnungen, Schwertleite und Ritterschlag boten Gelegenheit für glänzend ausgestattete Turnierhöfe. Diese wurden dann von einer großen Anzahl von Rittern aus nah und fern aufgesucht. Beim Turnier in Rostock 1311 waren 6400 Ritter anwesend (die zu dieser Zeit üblichen Ausschweifungen der Geschichtsschreiber sind in diesem Wert berücksichtigt). [Zurück]
Große Turniere wurden wegen der Enge der meisten Burgen entweder auf dem Marktplatz ausgetragen und die umstehenden Häuser sowie das Rathaus zur Wappenschau bestimmt, oder das Turnierfeld wurde vor den Stadtmauern abgescharankt. Diese Maßnahme bezeichnete man als Turnier legen. Der Turnierplatz wurde sorgfälltig geebnet, mit Sand aufgeschüttet und, sofern er nicht durch Gebäude ausreichend eingegrenzt war, mit hölzernen doppelten Schranken umgeben. Außerhalb der Schranken (-> jemanden in die Schranken weisen) befanden sich hohe und niedrige Sitzgelegenheiten, je nach Rang der Zuschauenden, sowie Tribünen, die mit allerlei Zierat und kostbaren Teppichen geschmückt sein konnten. [Zurück]
Bis ins 14. Jahrhundert bestand kein Unterschied in der Bewaffnung im Turnier und im Krieg. [Zurück]
Das Konzil von Clermont 1130 und die lateranischen Konzile von 1139, 1179, 1193 wanden sich gegen die Kampfspiele und bedrohten die Teilnehmer mit Exkommunikation. 1175 stellte Erzbischof Wichmann von Magdeburg sämtliche Teilnehmer von Turnieren unter Bann und nahm den Fürsten über Reliquien den Eid, für immer von Turnieren abzustehen und es auch den Rittern ihres Dienstes zu verbieten. Den Anlaß bot der Tod von 16 Rittern innerhalb eines Jahres. Das lateranische Konzil von 1197 erklärte die Kampfspiele als Vergehen gegen das gemeine Recht.
Es wird vermutet, daß die Kirche die Turniere bekämpfte, da sie befürchtete über die Kampfspiele könnte sich die weltliche Macht des Kaiser- und Königtums weiter festigen. Die Kirche erklärte offiziell, im Turnier könnte die Grenze zum ernsten Kampf zu leicht überschritten werden. Gegen kriegerische Auseinandersetzungen (auch im Abendland, gegen christliche Ritter) hatte sie jedoch nie etwas einzuwenden. Ja sogar erteilte der Papst Johannes XXII, auf Bitte des französischen Königs den von seinem Vorgänger Clemens V und ihm selbst exkommunizierten Turnierkämpfern die Absolution. Er war in Sorge die Ritter könnten den Rittergürtel ablegen und nicht an den Kreuzzügen teilnehmen. [Zurück]
Die Art und Weise des Turnierverhalten, die Bedingungen für die Teilnehmer, vor allem die Turnierfähigkeit waren besonderen Gesetzen unterworfen, die in der Turnierordnung zusammengefasst waren. So wurde in manchen Ordnungen darauf bestanden nachzuweisen, daß schon die Ahnen an Turnieren teilgenommen hätten und letzten vier Generation ohne Fehl und Tadel waren. Andernorts wurde keiner zugelassen, der zuvor sein Bürgerrecht aufsagte (also Ausschluß der Patrizier und den adligen Geschlechter der Städte). Ein Ritterbürtiger, dessen Ehefrau bürgerlich war blieb bis ins dritte Glied ausgeschlossen. Wer, wenn auch adelig, von unehelicher Geburt war oder gegen die Regeln der Ritterlichkeit verstoßen hatte blieb sowieso von Turnier ausgeschloßen.
Bei all diesen Regeln ist der nicht unerhebliche Einfluß von politischer, milttärischer und finanzieller Macht zu beachten. Der Veranstalter eines Turniers hatte letztendlich das letzte Wort, wenn er es denn gesellschaftlich umsetzen konnte.
Generell gilt, um seine Turnierfähigkeit zu belegen mußte der Ritter vor Beginn des Turniers die wichtigsten Beweise seiner Ritterlichkeit, Schild, Helm und Kleinod, zur Wappen- oder Helmschau aufstellen. Jeder Anwesende hatte dabei Gelegenheit Bedenken über die echte Geburt und ritterliche Aufführung eines edlen geltend zu machen. (Laut geäußerte Bedenken waren in diesem Fall ein Beleidigung mit enormer Schwere, so war es ratsam sich seiner Bedenken sicher zu sein - und selbst wenn sie der Wahrheit entsprachen, auch mit dem Echo leben zu können.
Bei der Helmschau waren neben den Herolden und Turniervögten auch Frauen anwesend und an der Beurteilung der Turnierfähigkeit beteiligt. So wurde nach der Turnierordnung der Gesellschaft der 4 Lande (Franken, Schwaben, Bayern, Rheinland) jeweils eine verheiratete Frau, eine Witwe und eine Jungfrau aus einem ritterbürtigen Geschlecht für diese Aufgabe auserkoren. Im Zusammenhang mit dieser Helmschau wuren in der Regeln auch die Waffen, Schwerter, Kolben, Lanzen, ebenso Pferde und Zeug beurteilt. [Zurück]
Die Regeln des des Ritterstandes
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Die sieben Tugenden
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Die sieben Todsünden
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Ein Ritter hatte im Turnier Gelegenheit, im Umgang mit Lanze und Schwert sowie durch die Kostbarkeit seiner Ausrüstung Aufmerksamkeit zu erregen (auch bei der Damenwelt). Das Turnier bildete in der umfassenden Bedeutung des Spätmittelalters eine der hochgeziten des Adels, ein höfisches Fest, das Gelegenheit bot sich zu bewähren und zu zeigen sowie Kraft und Geschicklichkeit unter Beweis zu stellen. In den Anfängen des Turnierwesens war für den Sieger noch kein Kampfpreis, kein Dank, vorgesehen; es genügte diesen vollkommen, den Beweis seiner Tüchtigkeit vollbracht zu haben. Erst in Verbindung mit dem Ideal der Ritterlichkeit und der Verehrung der Frau bildete die Anerkennung, der Dank der Dame, den höchsten Lohn für den Sieger!
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