Herold Colonia 


R eglement für freie Ritterturniere

Inhalt

Version I - Freienfels 1999

Version II - Ginsberg 1999

 

Freie Gilden, Freienfels 1999

Authoren: Peter Sinkoli, Sabina Schult und Stephanie Keup.
Stand: Januar 1999.
HTML-Version 0.06/19991130

Index

  Teilnehmer
  Turniergericht
  Helmschau
  Turnier
  Zulassung v. Reiter, Pferd und Ausrüstung

Teilnehmer

An einem freien Ritterturnier können auf Einladung des Veranstalters Reiter und Reiterinnen ab 18 Jahren teilnehmen. Jeder Teilnehmer wählt für sich eine „Ritter-Persönlichkeit“ des 12. - 15. Jahrhunderts aus, die er darstellen möchte. Dabei kann es sich entweder um eine historisch belegte Person, um eine fiktive Person aus einem historisch überlieferten Geschlecht oder um eine rein fiktive Person, die in einen historischen Kontext eingegliedert wird, handeln.


Turniergericht

Das Turniergericht wird vom Veranstalter ernannt und setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Herold: zuständig für die Gesamtleitung und Kommentierung des Geschehens
  2. Historisch/heraldisch kompetente Person (wünschenswerterweise mit abgeschlossenem Grundstudium im Haupt- oder Nebenfach mittelalterliche Geschichte und/oder historische Hilfswissenschaften bzw. Lehramt Geschichte)
  3. Reiterlich kompetente Person (mit guten Kenntnissen der verschiedenen Reitweisen und entsprechenden Ausrüstungsgegenstände)

Informationen über die jeweilige personelle Besetzung eines Turniergerichtes erteilt der Veranstalter auf Anfrage. (In besonderen Ausnahmefällen können die drei o.g. Kompetenzen auch in Personalunion vereinigt werden; das Turniergericht sollte jedoch aus mindestens zwei Personen bestehen.)


Helmschau

In der Helmschau werden die „historisch-ritterlichen“ Ausrüstungsteile durch die beiden erstgenannten Mitglieder des Turniergerichtes in Form von Oculi (Augen, Punkte) bewertet. Ziel ist, möglichst gleiche Wettkampf-Bedingungen zu schaffen und einen Anreiz für eine sorgfältig zusammengestellte Ausrüstung zu bieten. Die Helmschau findet im Anschluß an die Turniervorbesprechung statt. Es gibt pro Veranstaltung nur eine Helmschau, auch wenn mehrere Turniere geritten werden (z.B. bei einem Wochenende jeweils am Samstag und am Sonntag ein Turnier). In diesem Fall wird für jedes Turnier der in der Helmschau erreichte Punktwert zu den im Turnier errittenen Oculi addiert. Verändert ein Ritter vor bzw. während eines Turnieres oder in einem der Folgeturniere der gleichen Veranstaltung seine Ausrüstung, so ist dies dem Turniergericht unaufgefordert und unmittelbar mitzuteilen, wenn dies Auswirkungen auf den in der Helmschau erreichten Punktwert hat, damit dieser den veränderten Bedingungen angepaßt werden kann. Sofern nicht anders vermerkt, müssen die unten genannten Gegenstände in allen Exercitien des Turniers getragen werden. Als Bewertungskriterien gelten sowohl das jeweilige Handicap als auch historische Gesichtspunkte, d.h. bei letzteren werden in vereinfachter Form zeitliche, regionale und soziale Elemente berücksichtigt. Die folgende Auflistung gibt also eine Kombination beider Kriterien wieder.


Punktedefinitionen

Tabelle 1: Helme
HelmeOculi
... historisch korrekt4
Topfhelm+6
andere gechlossende Helme+4
Nasalhelm+2
ganz offene Helme

Tabelle 2: Kettenmaterial
KettenmaterialOculi
Kettenhaube3
Kettenhemd6
..., kurzer Ärmel+0
..., langer Ärmel+2
..., über die Knie+1
Kettenbeinlinge3
Kettenhandschuhe2

Tabelle 3: Plattenbesatz
PlattenOculi
Armschiene2
Beinschienen2
Ellenbogelkachel1
Kniekachel1
Plattenhandschuhe2

Tabelle 4: Waffen
WaffenOculi
Schild, bei Einritt getragen1
... mit korrektem Wappen+1
... am Arm (pro Exercitium)+2
Bannerlanze, bei Einritt getragen1
... mit korrektem Wappen+1
Schwert, bei Einritt1
... in Schwertscheide am Gürtel+1
Ringlanze

Tabelle 5: Sonstiges
SonstigesOculi
Lederhandschuhe1
Waffenrock1
... mit korrektem Wappen+1
Couvertiure2
... mit Kopfteil+2
... mit korrektem Wappen+2

Ausrüstungsteile, die hier nicht aufgeführt sind (z.B. Plattenharnisch), werden bei weitgehender historischer Korrektheit mit Punkten vergleichbarer Gegenstände bewertet.
Achtung: Die Ausrüstungsteile werden nur bewertet, wenn sie in der Helmschau vorgeführt wurden und im Turnier verwendet werden!


Erläuterungen

Die jeweilige Ausrüstung sollte der gewählten „Ritter-Persönlichkeit“ so weit wie möglich entsprechen, wobei nicht vergessen werden darf, daß viele mittelalterliche Zeugnisse ritterlicher Personen nicht zeitgenössisch sondern erst viel später entstanden sind (gilt z.B. für viele Darstellungen im Codex Manesse). Um Mißverständnissen bei einigen Ausrüstungsgegenständen vorzubeugen, werden diese im folgenden definiert. Bei Abweichungen von diesen Definitionen entscheidet das Turniergericht insbesondere die für den historischen Teil zuständige Person, ob diese Ausrüstungsteile gar nicht oder mit weniger Oculi bewertet werden (z.B. Kettenhaube nicht aus einem Stück, sondern lediglich am Helm befestigt). Weiterhin kann das Turniergericht für entsprechende Ausrüstungsgegenstände mehr oder weniger Punkte vergeben, wenn es sich beispielsweise um eine besonders detailgetreue oder aber sehr schlecht angefertigte Ausrüstung (z.B. aufgesprühtes oder geklebtes Wappen, sehr große oder extrem dünne Ringe bei den Kettenteilen) handelt.


Der Helm

Die Bewertung des Helms erfolgt zunächst nach historischen Gesichtspunkten, d.h. die Oculi werden nur dann vergeben, wenn der Helm zeitlich, regional und sozial zum dargestellten Ritter paßt. In einem zweiten Schritt werden davon unabhängig Punkte für das Handicap des jeweiligen Helmes verteilt. Reitet z.B. ein Ritter mit einem Helm, der erst über 100 Jahre nach seiner Zeit belegt ist, werden ihm keine Punkte für die historische Korrektheit, wohl aber für das Handicap des jeweiligen Helmes erteilt. Ist der Helm aber auch historisch korrekt, so erhält der Ritter sowohl dafür Oculi, als auch für das jeweilige definierte Handicap des Helmes. Hierfür werden die Helme historisch unabhängig in vier Kategorien unterteilt (siehe Auflistung). Ein Topfhelm (auch Kübelhelm) darf nur einen Sehschlitz von maximal 2 cm haben (ansonsten werden hierfür weniger Punkte vergeben). Alle Helme, die diesem Topfhelm in ihrem Handicap vergleichbar sind, werden mit sechs Oculi bewertet. Zu der darunter stehenden Kategorie zählen alle Helme, die geschlossen sind, aber ein geringeres Handicap als der Topfhelm aufweisen. Die offenen Helme werden nochmals unterteilt, je nachdem, ob sie das Gesicht völlig offen lassen oder nicht (z.B. Nasalhelm). Helme, die zwischen diesen Kategorien liegen, können mit entsprechend mittleren Punktzahlen gewertet werden. Der Handicap-Wertung der Helme sind selbstverständlich auch Grenzen gesetzt, d.h. Helme, die außerhalb der mittelalterlichen Ritterschaft anzusiedeln sind (z.B. griechische, römische, frühmittelalterliche etc. Helme und Helme, die nur von Fußkämpfern getragen wurden), werden auch nicht mit Handicap-Punkten gewertet.
Zurück zur Tabelle 1: Helme.


Das Kettenmaterial

Kettenhaube

(oder Kettenkapuze, Panzerkapuze) Die Oculi sind nur dann zu vergeben, wenn es sich um ein eigenes vom Helm losgelöstes Rüstungsteil handelt, oder aber als Panzerkapuze am Kettenhemd befestigt ist, in beiden Fällen also ein Kopfteil enthält. Ein zeitlich korrekter Panzerkragen kann mit einem Oculus bewertet werden. Hierüber entscheidet das Turniergericht.

Kettenhemd

Der Einfachheit halber wird das Kettenhemd nur nach seinem Handicap bewertet, wobei dem Basiswert für ein kurzes Kettenhemd mit kurzen Ärmeln weitere Punkte für lange Ärmel und/oder weitere Länge (ca. Knielänge) hinzugefügt werden können, so daß der höchste Wert neun Oculi beträgt. Alle Längen werden selbstverständlich relativ nach der Größe des Kettenhemd Trägers bemessen. Panzerstrümpfe müssen ein eigener Gegenstand sein, d.h. nicht als Verstärkung an der Kleidung angebracht sein.
Zurück zur Tabelle 2: Kettenmaterial.


Plattenbesatz

Armschienen, Beinschienen und Kacheln

Sie müssen jeweils ein eigener Gegenstand sein, d.h. nicht als Verstärkung an der Kleidung angebracht sein.
Zurück zur Tabelle 3: Plattenbesatz.


Waffen

Schild

In der Regel werden nur Dreieckschild-Formen (für 14./15. Jahrhundert auch Tartsche) entsprechend gewertet. Läßt sich die dargestellte Person jedoch mit einer anderen Schildform zeitgenössisch belegen (bei fiktiven Personen entsprechend einordnen), sollte dies schon in der Anmeldung vermerkt werden, damit es berücksichtigt werden kann. Der Schild muß nicht in den Exercitien getragen werden, kann jedoch Zusatzpunkte einbringen. Gelingt ein Anritt mit Schild, so erhält der Ritter dafür zwei zusätzliche Oculi. Beim Ringstechen und Helmschlagen gilt der Anritt als gelungen, wenn dabei mindestens ein Ring bzw. Helm richtig getroffen bzw. heruntergeschlagen wurde (d.h. Zusatzpunkte für den gesamten Anritt und nicht pro Ring bzw. Helm). Beim Saustechen muß entsprechend die Sau getroffen werden und beim Rolandsreiten mindestens eine volle Umdrehung gelingen, um die Zusatzpunkte für den Schild zu erhalten. Ist der Schild mit einem heraldisch/ historisch korrekten Wappen versehen, erhält der Ritter zusätzlich einen Oculus. Sollte es sich um eine historische Person handeln (fiktive Personen entsprechend einordnen), die nachweislich (sicher) kein Wappen auf dem Schild getragen hat, können keine Oculi für ein Wappen an dieser Stelle vergeben werden. Dies ist analog bei Waffenrock, Covertiure und Bannerlanze zu berücksichtigen. Siehe auch die Ausführungen zum Thema Wappen.
Zurück zur Tabelle 4: Waffen.

Bannerlanze

Die Bannerlanze wird nur beim Einritt (und Ausritt) getragen. Sie muß in der Regel zur Erreichung der vollen Punktzahl das Wappen enthalten. Siehe hierzu auch unter Wappen.
Zurück zur Tabelle 4: Waffen.

Schwert

Das gegürtete Schwert wird nur beim Einritt getragen, muß aber unbedingt in einer Scheide stecken. Trägt der Knappe beim Einritt das Schwert, erhält der Ritter nur einen Oculus.
Zurück zur Tabelle 4: Waffen.

Ringstechlanze
Ebenfalls mitgeführt werden muß die Ringstechlanze mit einer Mindestlänge von 2 Meter ab Griff (Markierung), die der Ritter im Turnier verwendet.
Zurück zur Tabelle 4: Waffen.


Sonstiges

Covertiure

Es wird zwischen Covertiuren unterschieden, die das Pferd ganz verdecken, und solchen, die Kopf und Hals freilassen. Das Wappen (siehe dort) wird extra bewertet.
Zurück zur Tabelle 5: Sonstiges.


Wappen

Generell müssen die Grundregeln der Heraldik beachtet werden. Die Bewertung des Wappens ist daneben aber auch abhängig von der dargestellten Persönlichkeit. Handelt es sich z.B. um eine historische Persönlichkeit mit einem zeitgenössisch sicher belegtem Wappen, werden die entsprechenden Oculi für die (farblich korrekte) Wiedergabe dieses Wappens vergeben. Dies gilt auch dann, wenn dieses historische Wappen heraldisch falsch ist. Dies gilt ebenso bei fiktiven Persönlichkeiten, die historisch belegten Familien zugeordnet sind (z.B. ein nur „erdachter“ Angehöriger eines historischen Familiengeschlechtes mit zeitlicher Festlegung). Erst aus späterer Zeit belegte Wappen können nicht vorbehaltlos übernommen werden. Übrigens enthalten die bei modernen Ritterturnieren gerne als Vorlage dienenden Miniaturen des Codex Manesse zahlreiche Phantasiewappen. Dies muß bei der Ausstattung historischer Persönlichkeiten unbedingt berücksichtigt werden. Bei der Darstellung fiktiver Persönlichkeiten muß das Wappen heraldisch korrekt sein, um die entsprechenden Oculi zu erhalten. Alle Besonderheiten sollten schon bei der Anmeldung zum Turnier extra vermerkt werden.


Turnier

Unter einem freien Turnier unserer Zeit ist kein historisches Ritterturnier im eigentlichen Sinne zu verstehen, das einen Kampf zwischen zwei Mannschaften mit anfangs häufig Tausenden von Teilnehmern bedeutete, sondern im wesentlichen Einzelwettkämpfe in den vier Exercitien Ringstechen, Saustechen (Sauhatz), Helmschlagen und Rolandsreiten. Es können weitere Exercitien hinzukommen; sie müssen dann aber in der Ausschreibung ebenso wie alle Änderungen oder Auslassungen vermerkt werden. Zusätzliche Show-Einlagen und Darbietungen wie z.B. Tjost sind nach Absprache mit dem Turniergericht und ggf. mit dem Veranstalter möglich.
Die regulären Exercitien werden nach folgenden Regeln geritten und bewertet:

Ringstechen

Es wird mit einer Lanze von mindestens 2 Meter Länge ab Griff (Markierung) auf drei sich in der Größe verringernde Ringe, die sich in einer von Persevanten getragenen Halterung befinden sollten, angeritten. Die Oculi sind nach der Größe der Ringe zu vergeben:

RingOculi
größter4
mittlerer6
kleinster8

Der Anritt auf den kleinsten Ring kann gesondert erfolgen. Die Ringe werden rechts vom anreitenden Ritter (Perspektive des Ritters) gehalten. Andere Varianten beim Ringstechen sind möglich (z.B. nur zwei verschiedene Ringgrößen), müssen aber bei der Turnierbesprechung bekannt gegeben werden.


Saustechen

Es wird mit einem Spieß auf eine „Sau“ geworfen.
Die Punkte werden folgendermaßen vergeben:

TrefferOculi
Körper5
Herz8


Helmschlagen

Mit dem Schwert sind die kleinen Pflöcke („Hälse“) unter den Helmen zu treffen, so daß der jeweilige Helm herunterfällt. Bleibt der Helm liegen, wenn der Pflock heruntergefallen ist, erhält der Ritter einen Zusatzpunkt. In der Regel wird auf vier Helme angeritten. Es kann ein weiterer Helm dazukommen, der nicht getroffen werden darf („Freund“ im Gegensatz zu den „Feinden“). Dieser muß farblich gekennzeichnet werden. Wird er getroffen, erhält der Ritter einen Punktabzug von der doppelten Höhe eines Treffers. Wird mit Schild am Arm angeritten und nur der „Freund“ getroffen, so gibt es hierfür selbstverständlich keine Zusatzpunkte. Im übrigen muß die Zahl der Helme an die Länge des Turnierplatzes angepaßt sein.
Die Wertung erfolgt folgendermaßen:

HelmOculi
Feind getroffen4
Freund getroffen-8
Helm liegengeblieben+1


Rolandsreiten

Es wird mit der Lanze gegen den Roland angeritten, und die Umdrehungen werden gezählt. Es werden nur volle Umdrehungen bewertet, wobei nach Erreichen einer bestimmten Umdrehungszahl der Roland durch die Persevanten angehalten wird. Die Punktevergabe erfolgt je nach Schwere des Rolands (bzw. des Gegengewichtes) und wird vor Ort durch das Turniergericht festgelegt.

Alle Abweichungen und Veränderungen des hier Geschriebenen sind den Turnierteilnehmern rechtzeitig mitzuteilen.


Zulassung und Beurteilung von Pferd, Reiter, Ausrüstung und Reitstil

Pferd

Das Mindestalter für zugelassene Pferde beträgt fünf Jahre. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, ein Pferd aufgrund gesundheitlicher Mängel bzw. unzureichender körperlicher Verfassung von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Unstimmigkeiten kann auf Kosten des Reiters ein Tierarzt beratend hinzugezogen werden. Das Pferd muß zum Zeitpunkt der Veranstaltung ausreichend haftpflichtversichert sein.


Ausrüstung von Pferd und Reiter

Die Ausrüstung der Pferde und Reiter muß der jeweiligen Reitweise und den Grundsätzen des Tierschutzes und der Unfallverhütung entsprechen.


Zäumung/Reithalfter/Gebisse

Es gelten die Bestimmungen gemäß LPO für Reitpferde bzw. EWU-Regelbuch bzw. deren internationale Äquivalente. Die Reitweise muß auf die jeweilige Zäumung abgestimmt sein. Verboten sind Fahrgebisse gem. LPO, Korrekturgebisse und mechanische Hackamores mit Anzügen über 12 cm Länge.


Hilfszügel

Hilfszügel sind grundsätzlich verboten, ausgenommen sind lediglich solche, die nicht in das Gebiß bzw. in die gebißlose Zäumung eingeschnallt werden, sondern in einen Nasenriemen mit genügend breiter Auflage aus Leder o.ä. Material. Ein Martingal (gleitendes Ringmartingal) darf nur in Kombination mit Gebissen ohne Hebelwirkung verwendet werden. Ausnahmen bei körperlicher Behinderung bedürfen der besonderen Absprache.


Sattel

Es kann jede Art von Sattel verwendet werden, sofern dieser dem Pferd paßt. Ein möglichst mittelalterliches Aussehen ist wünschenswert, tritt jedoch hinter der notwendigen Paßgenauigkeit in den Hintergrund.


Sporen

Sporen sind zugelassen, sofern diese bei normaler Anwendung nicht dazu geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Es gelten die Bestimmungen gemäß LPO bzw. EWU-Regelbuch bzw. deren internationale Äquivalente.


Zusätzliche Ausrüstungsgegenstände

Zusätzliche Ausrüstungsgegenstände zum Schutz des Pferdes wie Gamaschen, Streichkappen und Glocken ohne Gewichte, Bandagen etc. sind erlaubt. Schweifriemen, Vorderzeug und Vorgurt sind zugelassen. Alle Ausrüstungsgegenstände können bei Verdacht auf Nichteinhaltung der Bestimmungen oder der Manipulation zu jeder Zeit kontrolliert werden.


Reiten

Reiter und Pferd müssen die Grundzüge der einhändigen Reitweise beherrschen. Sowohl während des Abreitens vor als auch während des Turniers selbst ist das dafür zuständige Mitglied des Turniergerichts berechtigt, in die Bewertung einzugreifen und bei entsprechendem reiterlichem Fehlverhalten Punktabzug bzw. Ausschluß zu bewirken. Natürlich muß in solch einer Situation zwischen Unfähigkeit / Fehlverhalten des Reiters und Ungehorsam oder Scheuen des Pferdes und hieraus resultierenden Konsequenzen unterschieden werden. Bei grobem Fehlverhalten gegenüber dem Pferd oder bei offensichtlicher Gefährdung des Publikums und/oder der anderen Teilnehmer während des Abreitens oder des Turniers besteht die Möglichkeit, den Reiter für diese Veranstaltung bzw. auch für weitere Turniere von der Teilnahme auszuschließen. Nötige Maßnahmen werden von der o.g. Person und dem Herold beschlossen. Ständiges Zügelzerren, übermäßiger Einsatz der Sporen etc. werden geahndet. Korrektes, im Zweifelsfalle langsameres Reiten ist wichtiger als eine spektakuläre Darstellung, die auf Kosten des Pferdes geht und/oder eine Gefährdung des Publikums/der übrigen Teilnehmer darstellt.


Beschaffenheit des Turnierplatzes

Der Turnierplatz sollte eine Mindestlänge von 40 Metern haben, der Untergrund sollte griffig und rutschfest sein, so daß weder Reiter noch Pferd unnötig durch einen ungeeigneten Boden gefährdet werden (das gilt auch für den Ein-/Ausritt). Abweichungen hiervon (z.B. Wiese als Untergrund) müssen bei der Ausschreibung / Einladung der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Es muß genug Platz für die jeweils wartenden Ritter und ihre Pferde vorhanden sein. Der Reitplatz sollte vom Publikum ggf. vom Lager durch eine geeignete Umzäunung abgegrenzt werden.


Nobilitas, Ginsberg 1999

Authoren nicht namentlich bekannt
Stand: 1999
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